sind die Ministerien der Landesregierungen. Höhere Verwaltungsbehörde. Verwaltungsbehörden (2 a).
Vorheriger Fachbegriff: oberste Landesbehörde | Nächster Fachbegriff: Oberste Verwaltungsbehörden
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Publizitätsprinzip | Pfandrecht, gesetzliches; Pfandrecht, vertragliches | Fernstraßenausbau
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net