Oder-Neiße-Linie

Im Potsdamer Abkommen wurden die Gebiete östlich der Oder und der Lausitzer Neiße polnischer Verwaltung unterstellt. Die völkerrechtliche Bedeutung dieser Grenzziehung war zunächst umstritten. Während die Ostblockstaaten die Auffassung vertraten, die Grenzziehung sei endgültig, wurde in der westlichen Völkerrechtswissenschaft z. T. angenommen, dass nur eine vorläufige Grenzziehung gewollt war. Die ehem. DDR hat die O-N-L als endgültige Westgrenze Polens anerkannt. In den Ostverträgen der BRep. mit der Sowjetunion und Polen von 1970 wurde die O-N-L als westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bezeichnet. Die Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland sah die völkerrechtliche Bestätigung der O-N-L durch Deutschland und Polen vor; sie ist inzwischen erfolgt.




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