Oldtimerkennzeichen

Oldtimerkennzeichen — sie bringen Vorteile bei Steuer und Versicherung — können auf Antrag für Fahrzeuge erteilt werden, die vor 30 Jahren oder früher erstmals in den Verkehr kamen und vornehmlich der Pflege des fahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.

§ 23 Abs. lc StVZO




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