Opfergrenze
Aufopferungsansprüche
ist die Grenze, jenseits derer der Betroffene ein Übel nicht mehr ohne Ausgleich zu dulden braucht. Die O. ist wichtig für die Ansprüche auf Grund rechtmäßiger Eingriffe Dritter in eigene Rechte. Beispielsweise ist das Eigentum durch Art. 14 GG nicht gegenüber der bloßen Sozialbindung, wohl aber gegen einen die O. überschreitenden enteignenden Eingriff geschützt, der nur unter Leistung einer Entschädigung erfolgen darf.
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