Vertrag der Organgesellschaft mit dem Organträger zur Begründung des Organverhältnisses. nennt man im Recht der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Verbindung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. O. sind nach § 291 AktG zulässig.
Vorheriger Fachbegriff: Organschaft, gewerbesteuerliche | Nächster Fachbegriff: Organspende
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Vergeltungsschlag | Rechenschaftslegungspflicht | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net