OrgStA(Anordnung über die Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft; Organisationsstatut): von den Landesjustizverwaltungen im Rahmen ihres Weisungsrechtes erlassene, nicht vollständig bundeseinheitliche Regelungen zur Organisation und Geschäftsverteilung der Staatsanwaltschaft.
Weitere Begriffe : Arbeitsrichter | Tertiärrecht | Darlehen |
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