Organverpflanzung

In der Medizin kommt es immer häufiger vor, daß einem gerade Verstorbenen (dem sog. Spender) gesunde Organe entnommen werden, um sie einem Kranken einzupflanzen. Eine gesetzliche Regelung der damit verbundenen Rechtsfragen steht noch aus. Es ist inzwischen aber anerkannt, daß entweder der Spender selbst zu seinen Lebzeiten oder nach seinem Tode seine Angehörigen einer Entnahme von Organen zustimmen müssen. Wer dazu bereit ist, sollte immer einen sog. Spenderausweis bei sich führen, der z. B. bei der Bundesärztekammer in Köln erhältlich ist.




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