panaschieren

(frz.: panacher = bunt (streifig) machen); die bei einer Verhältniswahl für den Wähler bestehende Möglichkeit, auf seinem Stimmzettel Kandidaten verschiedener Parteien zusammenzustellen. In der Bundesrepublik bei den Wahlen zum Bundestag und zu den Landtagen unzulässig, kann aber durch die Wahlgesetze der Länder für Gemeindewahlen vorgesehen werden.

(franz.), Verfahren bei der Verhältniswahl. Die Wähler haben die Möglichkeit, die Vorschläge verschiedener Listen zu kombinieren.

(bunt mischen) ist das nach Landesrecht bei Gemeindewahlen nach dem Verhältniswahlrecht zulässige Zusammenstellen von Kandidaten verschiedener Parteien durch den Wähler auf seinem Stimmzettel. Lit.: Sixt, W., Kommunal Wahlrecht in Baden-Württemberg, 6. A. 2004

eine Modifikation der Verhältniswahl mit Auswahlmöglichkeit durch den Wähler in Form des Zusammenstellens von Wahlkandidaten aus verschiedenen Listen (Wahlvorschlägen). Das Panaschieren ist in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen vorgesehen. Bei Bundestagswahlen besteht dagegen eine starre Liste.

ist das Zusammenstellen von Wahlkandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen durch den Wahlberechtigten in demselben Stimmschein, wenn dies bei Verhältniswahl zugelassen ist. Das P. ist in der BRep. bei den Wahlen zum Bundestag und den Landtagen unzulässig, ist aber bei Kommunalwahlen durch die Wahlgesetze einiger Länder vorgesehen.




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