Pari

(ital. gleich), der Kurs eines Wertpapiers (Aktie, Anleihe, Pfandbrief) ist gleich dem Nennwert. Bei der Ausgabe von Wertpapieren über P. (Überpari-Emission) entsteht ein Agio, bei der Ausgabe unter P. (Unterpari-Emission) ein Disagio.

(Kurs) Disagio.




Vorheriger Fachbegriff: Parentelsystem | Nächster Fachbegriff: Pariser Übereinkunft


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen