Pfandbrief

herkömmliche Bezeichnung für eine fest verzinsliche, durch Hypotheken gesicherte Schuldverschreibung eines öffentlichrechtlichen oder privaten Kreditinstituts. a. Hypothekenpfandbrief, Stückzinsen, Deckungshypothek.

Wertpapierrecht.

(Hypothekenpfandbrief) ist die festverzinsliche unkündbare Schuldverschreibung eines Kreditinstituts (Pfandbriefanstalt, Pfandbriefbank), durch deren Ausgabe dieses sich Mittel verschafft, die es unter hypothekarischer Sicherung als Darlehen ausgibt. Der P. verbrieft eine Forderung gegen das Kreditinstitut. Er ist Wertpapier. Seit dem 19. 7. 2005 gilt das Pfandbriefgesetz, das mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen allen Kreditinstituten die Einsetzung von P. als Refinanzierungsmittel ermöglicht. Lit.: Stümer, R., Der deutsche Pfandbrief, 2000; Die Hypothekenbanken und der Pfandbrief in Europa, 3. A. 2001

Hypothekenpfandbrief.

sind nach § 1 III PfandBG Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe. P. werden üblicherweise an der Börse notiert. S. a. Börsenrecht, Pfandbriefrecht.




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