Perfidieverbot

in Art. 37 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen unter der Überschrift „Verbot der Heimtücke” neu formuliert. Vertrauensmissbräuchliche Handlungen, die den Gegner in Sicherheit wiegen, weil er glauben soll, nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten geltenden Völkerrechts geschützt zu sein oder der Pflicht zu unterliegen, Schutz zu bieten, sind demnach verboten.




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