persönliche Merkmale

(täterbezogene Merkmale): Oberbegriff für solche strafgesetzlichen Deliktselemente, die Eigenschaften, Verhältnisse und andere Umstände kennzeichnen, die vornehmlich mit der Person des Beteiligten verknüpft sind und das Unrecht, die Schuld oder die Strafbarkeit mitbestimmen. Gegenbegriff zu den tatbezogenen Merkmalen. Man unterscheidet allgemeine persönliche Merkmale und besondere persönliche Merkmale.




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