Strafbarkeit

die Kennzeichnung eines Verhaltens als mit Strafe bedroht.

ist die Qualifikation eines Verhaltens durch Sanktion mit einer Strafe. Lit.: Geisler, C., Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip, 1998; Plate, J., Psyche, Unrecht und Schuld, 2002; Schmidt, R., Strafrecht Allgemeiner Teil, 5. A. 2006

Sammelbegriff mit unterschiedlicher Bedeutung. Zum einen werden damit die Sanktionsnormen gekennzeichnet, die i. w. S. zum Strafrecht gehören. Zum anderen bezieht sich der Begriff auf das sanktionsfähige Verhalten selbst. Im letzteren Fall wechselt die Bedeutung noch einmal: In der Gesetzessprache beinhaltet Strafbarkeit regelmäßig ,allgemein mit Strafe bedroht\'. Für den Rechtsanwender umfasst die Strafbarkeit die Summe aller materiellrechtlichen und prozessualen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um im konkreten Fall eine Strafe verhängen zu können.




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