Personalfragebogen

Im Arbeitsrecht :

Einstellungsfragebogen.

schriftlich formularmäßig erfasste Zusammenstellung von Fragen, die Aufschluss über die persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers oder Mitarbeiters geben sollen. Nach § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Inhalt des Fragebogens auf die Gegenstände und den Umfang beschränkt bleibt, für die ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Arbeitgebers besteht. Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich nur über solche Umstände befragt werden, die für die in Aussicht genommene Stellung oder den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht aus § 94 BetrVG ist, dass der Arbeitgeber überhaupt Personalfragebögen als Mittel der Personalwirtschaft einführt. Der Betriebsrat kann somit selbst die Einführung von Personalfragebögen nicht verlangen, insbesondere hat er kein erzwingbares Recht, dass diese einen bestimmten Inhalt haben.




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