Petition

Eingabe, Petitionsrecht.

(Art. 17 GG) ist im Verfassungsrecht das Fordern oder Erwarten einer bestimmten Handlung der zuständigen Stelle bzw. der Volksvertretung durch den Einzelnen. Dazu hat jedermann einzeln oder in Gemeinschaft das Recht (Petitionsrecht). Lit.: Guckelberger, A., Der Europäische Bürgerbeauftragte, 2004; Krings, G., Die Petititonsfreiheit, JuS 2004, 474




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