Pressekonzentration

im Sinne verstärkter Fusionen von zuvor selbständigen Presseorganen birgt ernste Gefahren für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genügende öffentliche Meinungsvielfalt. Aus der Garantie der Pressefreiheit als eines grundgesetzlichen Instituts ergeben sich für den Staat objektiv-rechtliche Pflichten, den Schutzbedürfnissen einer freien Presse Rechnung zu tragen. Dazu zählt - neben der Gewährleistung freier Gründung von Presseorganen, des freien Zugangs zu den Presseberufen und der Auskunftsverpflichtung öffentlicher Stellen - auch die gesetzgeberische Abwehr von Gefahren, die dem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen drohen.




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