Profiling

Im Sozialrecht :

Die Agenturen für Arbeit müssen spätestens nach der Arbeitslosmeldung zusammen mit dem Arbeitslosen die für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale des Arbeitslosen, seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung feststellen (§ 6 Abs. 1 S. 1 SGB III). Transfermassnahmen




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