Projektmanagement

Bei komplexen Vorhaben ist häufig eine Vielzahl von Verwaltungsentscheidungen zu treffen (z. B. Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung, Gewerbegenehmigung, Entscheidung über Förderanträge u. v. m.). Daher ist es bereits Ziel der Rechtsvereinfachung, Genehmigungen und Genehmigungsverfahren nach Möglichkeit zu bündeln (vgl. z. B. §§ 71 d, 75 und 78 VwVfG; Planfeststellung; Sternverfahren). Soweit diese Bündelung nicht möglich oder nicht vorgesehen ist, wird angestrebt, im Interesse der Förderung des beantragten Vorhabens die Verwaltungszuständigkeiten nach Möglichkeit bei einer Behörde zu bündeln oder zumindest für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Vorhaben einen Ansprechpartner, den sogenannten Projektmanager, zu bestimmen, der mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung die Verfahren der verschiedenen zuständigen Behörden koordiniert und alle Anliegen im Zusammenhang mit einem Vorhaben an die zuständigen Stellen weiterleitet. Der Einsatz von P. ist Teil der Deregulierung i. w. S.




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