Proxy-Voting

die nach § 134 Abs. 3 AktG bestehende Möglichkeit einer Aktiengesellschaft, bei der Hauptversammlung Stimmvertreter einzusetzen (Hanloser NZG 2001, 355). Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wenn die Satzung keine Erleichterung bestimmt.




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