Quasisteuer

ist die wie eine Steuer wirkende, nicht als solche ausgewiesene Abgabe oder sonstige Leistung.




Vorheriger Fachbegriff: Quasisplitting | Nächster Fachbegriff: Quellen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen