Mitteilungen in Strafsachen

Die bundeseinheitliche Anordnung über M. i. S. (MiStra) zum 1. 6. 1998 ist eine Verwaltungsvorschrift, die die Justizmitteilungen der StAen und Strafgerichte an Behörden und andere Stellen über die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens i. E. regelt; z. B. die M. in Verfahren gegen Beamte an den Dienstvorgesetzten (s. § 125 c BRRG), gegen Jugendliche an das Familiengericht (s. § 70 JGG) oder die M. über den Ausgang des Verfahrens an die mit dem Fall befasste Polizeibehörde (§ 482 StPO).




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