Rat

ist der auf Sachverstand beruhende hilfreiche Vorschlag und daraus folgend vielfach die Bezeichnung für ein - meist kollegiales Organ einer Personenmehrheit (z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Stadtrat, in der Rechtsgeschichte auch Hofrat, geheimer R. usw.), sowie daraus folgend auch ein Amtstitel (z.B. Landrat, Regierungsrat, in Österreich Hofrat trotz eines seit 1918 beseitigten Hofs). Lit.: Köhler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005

ist nach der Gemeindeverfassung von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung für die Gemeindevertretung.




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