Realrecht

ein Recht, das mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden ist, das also dem jeweiligen Eigentümer zusteht, z.B. eine Grunddienstbarkeit.

ist das mit (dem Eigentum an) einer Sache verbundene Recht (z.B. subjektiv-dingliche Reallast). Lit.: Tesmer, G., Das niedersächsische Realverbandsge- setz, 5. A. 2004




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