Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften bzw der Europäischen Union

ist das auf Recht beruhende - rechtlich relevante Verhalten der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Üni- on. Die wichtigsten Fälle sind Verordnung, Richtlinie, Entscheidung, Empfehlung und Stellungnahme sowie evtl. nicht näher Gezeichnete Rechtsakte.




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