Rechtsdogmatik

ist die wissenschaftliche Behandlung und Darstellung des geltenden Rechts. Die R. steht im Gegensatz zur Rechtssoziologie und zur Rechtsphilosophie sowie zur Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik. Sie bildet den wichtigsten Gegenstand der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Lit.: Hippel, E.V., Rechtstheorie und Rechtsdogmatik, 1964; Rüthers, B., Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluss des Richterrechts, 2003

nennt man die Lehre vom geltenden Recht, während die Rechtsgeschichte sich mit dem früheren Recht und seinem Werden bis zur Gegenwart befasst und die Rechtspolitik die Zielrichtung für die Weiterentwicklung des Rechts bestimmt. S. a. Rechtsoziologie, Rechtsphilosophie, Rechtsfortbildung.




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