Rechtssprache

ist die besondere Fachsprache der Juristen. Sie baut auf der Grundlage der allgemeinen Sprache auf. Daneben ist sie aber durch eine Vielzahl von (besonderen Begriffen wie) besonderen Bedeutungen allgemeiner Begriffe gekennzeichnet. Sie haben sich geschichtlich entwickelt. Ihre Kenntnis ist Voraussetzung für jede rechtswissenschaftliche Tätigkeit. Lit.: Deutsches Rechts Wörterbuch, Bd. 1 ff. 1914 ff.; Köbler, G., Etymologisches Rechts Wörterbuch, 1995; Simon, H. u.a., Einführung in die deutsche Rechtssprache, 1999 (für anglophone und frankophone Leser); Die Rechtssprache, hg.v. Fritsch-Oppermann, S., 1999




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