Reichsexekutionim Deutschen Reich bis 1806 die zwangsweise Durchsetzung von Urteilen des Reichskammergerichts, die nötigenfalls mittels Reichstruppen vorgenommen wurde. Bundeszwang.
Weitere Begriffe : Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes | Geschäftsführung ohne Auftrag, unechte | Freie Benutzung |
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