Reklamation

Unter einer Reklamation versteht man die Beanstandung einer gekauften oder hergestellten Ware wegen Mängeln. Der Käufer bzw. Besteller macht dadurch Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Vertragspartner geltend. Im Kaufvertragsrecht muss sich der Verbraucher überlegen, ob er eine Wandlung oder Minderung des Vertrags oder aber Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordert. Bei einem Werkvertrag kann er die Nachbesserung verlangen. Ein Kunde, der innerhalb der gesetzlichen Frist einen Mangel reklamiert, darf grundsätzlich auch nach der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen die Zahlung verweigern, falls der Kaufgegenstand oder das Werk immer noch fehlerhaft ist.

Siehe auch Kaufvertrag, Werkvertrag




Vorheriger Fachbegriff: Reitwege | Nächster Fachbegriff: Reklame


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen