Rektawechsel

Wechsel, der gem. § 11 Abs. 2 WG durch Anbringung der Klausel „nicht an Order” oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk zum Rektapapier gemacht wird. Ohne eine solche Klausel ist der
Wechsel ein geborenes Orderpapier. Daher bleibt der Wechsel auch bei durchgestrichener Orderklausel ein Orderpapier.

ist ein Wechsel, den der Aussteller mit der negativen Orderklausel versehen hat. Ein R. kann nur in der Form und mit der Wirkung einer gewöhnlichen Abtretung übertragen werden (Art. 11 II WG).




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