Rektor

ist der (nebenamtliche) Leiter einer Universität. Er ist in der Gegenwart weitgehend durch den auf Zeit hauptamtlich tätigen Präsidenten der Universität ersetzt. Seine Vertreter sind vielfach Konrektor und bzw. oder Prorektor bzw. Vizerektor.

ist nach Hochschulrecht der meist nebenamtliche und nur auf kürzere Zeit berufene Leiter einer Hochschule, der diese nach außen vertritt und ihre laufenden Verwaltungsgeschäfte führt (Vertreter „Prorektor“, i. d. R. der R. des Vorjahres). Diese Rektoratsverfassung wurde in neuerer Zeit immer mehr durch die Präsidialverfassung abgelöst, ist jetzt aber wieder möglich. Das Hochschulrahmengesetz enthält hierzu keine Bestimmungen und überlässt die Regelung den Ländern. Die R.en der Hochschulen der BRep. gründeten 1949 die Westdeutsche Rektorenkonferenz, die sich mit den gemeinsamen Angelegenheiten aller Hochschulen befasst.




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