Revolvingkredit

R. oder revolvierender Kredit ist ein Kredit, der während eines bestimmten Zeitraums dem wirtschaftlichen Rhythmus des Kreditnehmers entsprechend getilgt und erneut, also revolvierend in Anspruch genommen werden kann. Wichtigster Fall ist der Kontokorrentkredit. Anwendung findet der R. z. B. auch als Revolvingakkreditiv i. R. v. Dauergeschäften zwischen zwei Geschäftspartnern. Vom R. zu unterscheiden ist das Revolvinggeschäft, dazu Bankgeschäfte.




Vorheriger Fachbegriff: Revolution | Nächster Fachbegriff: Rezeption


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen