Rousseau, Jean-Jacques

(1712-1778), franz. Sozialkritiker, Geschichts- und Staatsphilosoph, Verfechter naturrechtlicher Gedankengänge und der Lehre vom Wesen des Staates als eines Gesellschaftsvertrags (contrat social); danach beruht der Staat auf freiwilliger Übereinkunft seiner Mitglieder, die im Interesse der Gemeinschaft und dadurch zugleich zum eigenen Nutzen auf einen Teil ihrer natürlichen Freiheit verzichten. Dadurch identifiziert sich der Wille der Staatsbürger mit dem Allgemeinwillen (volonté générale), nach dem sich die Staatsgewalt richtet. R. ist wie Montesquieu Anhänger des Grundsatzes der Gewaltentrennung - mit dem Vorrang der Gesetzgebung -, der zu den tragenden Prinzipien aller demokratischen Verfassungswerke gehört.




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