Rückbürgschaft

Siehe auch: Bürgschaft

ist die Bürgschaft, bei welcher der Bürge (Rückbürge) dem Gläubiger einer Bürg- schaftsrückgriffsschuld (einer vorgelagerten Bürgschaft) dafür bürgt, dass der Schuldner (der ersten Bürgschaft) diesem gegenüber seine Rückgriffsschuld erfüllt.




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