Sanktionssystem des SGB II

bei Zuwiderhandlungen gegen die Pflichten im Rahmen der Eingliederung Arbeitssuchender, u. a. Verstoß gegen eine Eingliederungsvereinbarung, sehen die §§ 31 f. SGB II unter den dortigen Voraussetzungen eine detailierte Abfolge von Kürzungen bzw. Wegfall einzelner Leistungen vor.




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