Schiedsrichtervertrag

Die von den Parteien zur Entscheidung ihres Rechtsstreits berufenen Schiedsrichter werden durch privatrechtlichen Vertrag bestellt. Durch den Sch. werden Rechte und Pflichten des Schiedsrichters und seiner Auftraggeber (z.B. Vergütungsanspruch des Schiedsrichters) festgelegt.

ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Parteien und einem Schiedsrichter; er begründet beiderseits Rechte und Pflichten, für den Schiedsrichter insbes. den Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz.




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