Schutzhaft

ist polizeiliche Verwahrung einer Person; ist in der BRD unzulässig. Möglich jedoch Schutzgewahrsam. a. vorläufige Festnahme und Freiheitsentziehung.

in der Form, wie sie in totalitären Staaten häufig zu Missbräuchen geführt hat, ist im Rechtsstaat unzulässig. S. aber Schutzgewahrsam.




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