Schwangerschaftskonfliktberatung

Spezielle Beratung, welche die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen soll (§ 219 StGB). Die nähere Ausgestaltung der Beratung erfolgt nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. So soll die Beratung „ergebnisoffen” sein. Aufgrund der Vorgabe durch das BVerfG (Fristenlösung) ist die Beratung aber nicht
„zieloffen”, sondern soll auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin orientiert sein. Nur anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen dürfen eine Beratung vornehmen. Nachdem früher insbesondere kirchliche Stellen und Organisationen wie „Pro Familia” eine Beratung vornahmen, haben sich in letzter Zeit katholische Beratungsstellen aufgrund einer Weisung des Vatikans immer mehr aus der Beratung zurückgezogen. Die über die Beratung ausgestellte Beratungsbescheinigung ist Voraussetzung des Tatbestandsausschlusses nach § 218 a Abs. 1 Nr.1 StGB.




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