Sicherheitsbeauftragter

Im Sozialrecht :

In Unternehmen mit regelmässig mehr als 20 Arbeitnehmern sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen (§22 SGB VII). Andere Mindestarbeitnehmerzahlen gelten in Unternehmen mit besonde- fahren für Leben oder Gesundheit (§ 22 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB VII). Die genaue Zahl der im Unternehmen zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB

VI) . Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten zählt die Unterstützung des Unternehmers bei der Durchführung des Unfallschutzes. Er muss vor allem regelmässig überwachen, dass die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen vorhanden sind und genutzt werden (§ 22 Abs. 2 SGB VII). Bei mehr als 3 Sicherheitsbeauftragten ist ein Sicherheitsausschuss zu bilden. Der Unternehmer soll sich mindestens einmal monatlich mit dem Sicherheitsbeauftragten zum Erfahrungsaustausch treffen.

Unfallschutz, Arbeitssicherheit, Fachkräfte für.




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