Sicherungseigentum

durch Sicherungsübereignung erlangtes Treuhandeigentum; Unterfall der eigennützigen Sicherungstreuhand (Treuhandgeschäft).

ist das bei Sicherungsübereignung entstehende Eigentum.

Sachenrecht: Sicherungsübereignung.

Sicherungsübereignung.




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