Simultantheorie

Theorie, wonach eine Amtspflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds unter Umständen zugleich eine Vertragspflichtverletzung darstellen kann. Die Verletzung von Amtspflichten für sich genommen kann nur betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen (§ 23 Abs. 1 BetrVG) nach sich ziehen. Verletzt der Betriebsrat aber zugleich (simultan) vertragliche Pflichten, so kann dies zu arbeitsvertraglichen Sanktionen (Abmahnung, Kündigung) führen.
Verletzung der Geheimhaltungspflicht aus § 79 BetrVG kann zugleich die arbeitsvertragliche Schweigepflicht verletzen.




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