Sitzungsperiode

(= Session), Zeitraum, währenddessen das Parlament tagt. Während der Wahlperiode finden i.d.R. mehrere S.n statt; dazwischen liegen die Parlamentsferien. Beginn und Ende der S. bestimmt i. d. R. das Parlament selbst. Der Parlamentspräsident ist meist berechtigt, u. U. auch verpflichtet, das Parlament früher, als vorgesehen wieder einzuberufen.

Sitzung

ist die Tagungszeit eines Parlaments (zu unterscheiden von der Wahlperiode). Schluss und Wiederbeginn der S. bestimmt das Parlament i. d. R. selbst. Doch hat meist der Präsident des Parlaments das Recht und auf Antrag eines Teils der Parlamentsmitglieder oder der Regierung (beim Bundestag auf Antrag eines Drittels der Mitglieder, des Bundespräsidenten oder des Bundeskanzlers; Art. 39 III GG) die Pflicht, es früher einzuberufen.




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