Sonderabschreibungen und Abzugsbetrag im Fördergebiet

Zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Anpassungsprozesses und der Verbesserung der Wohnsituation in den neuen Bundesländern gewährte das Fördergebietsgesetz i. d. F. vom 23. 9. 1993 (BGBl. I 1655), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19. 12. 1998 (BGBl. I 3779), bis 31. 12. 1998 steuerliche Anreize in Form von Sonderabschreibungen und Abzugsbeträgen. Ab 1999 erfolgte die Förderung nicht mehr durch das Fördergebietsgesetz, sondern im Rahmen des Investitionszulagengesetzes 1999. Dieses wurde durch die Investitionszulagengesetze 2005 und nun 2007 abgelöst, in denen keine Förderung des Mietwohnungsbaus mehr vorgenommen wird; s. a. Investitionszulage.




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