Sonderbedarf

Unterhaltsberechtigte Kinder, aber auch geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten können über den festgelegten Unterhalt hinaus in besonderen Fällen einen sogenannten Sonderbedarf geltend machen. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die nicht voraussehbar waren und somit auch bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnten. Die Ausgaben dürfen auch nicht regelmässig anfallen und müssen im Verhältnis zum laufenden Unterhalt besonders hoch sein. Ob ein Sonderbedarf gegeben und vom Unterhaltspflichtigen bezahlt werden muss, hängt - wenn es zum Streit und damit einer gerichtlichen Entscheidung kommt - vom Ermessen des jeweiligen Richters ab. Dementsprechend gibt es auch hierzu unterschiedliche Entscheidungen. Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen wurden von einem Gericht als Sonderbedarf angesehen, von einem anderen nicht. Ebenso unterschiedliche Entscheidungen liegen hinsichtlich der Erstausstattung eines Säuglings vor. Die Kosten der Konfirmation wollten das Oberlandesgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Hamm als Sonderbedarf sehen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht.
Hier handelt es sich um einen Begriff des ehelichen Güterrechts, und zwar der Gütergemeinschaft. Was nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann, soll Sondergut sein und von jedem Ehegatten selbst verwaltet werden. Es handelt sich dabei insbesondere um nicht abtretbare und unpfändbare Forderungen wie Unterhalts- und Schmerzensgeldansprüche oder Schadensrenten, die aufgrund von Körperverletzungen bezahlt werden. Eine besondere praktische Bedeutung hat das Sondergut nicht, weil diese Einkünfte auch zur Bestreitung des Familienunterhalts Verwendung finden sollen.

Unterhaltspflicht unter Verwandten, Scheidungsunterhalt.




Vorheriger Fachbegriff: Sonderbeauftragter für Stasidateien | Nächster Fachbegriff: Sonderbedarfe


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen