Speditionsversicherung

ist eine Schadensversicherung zur Deckung von Schäden, die der Spediteur bei Ausführung des Speditionsvertrages dem Auftraggeber oder solchen Personen zugefügt hat, denen das versicherte Interesse z. Z. des schadenverursachenden Ereignisses zugestanden hat. Die S. umfasst aber nicht solche Schäden, die üblicherweise durch eine Transport- oder Lagerversicherung gedeckt werden. Die S. wird vom Spediteur von sich aus auf Kosten seines Auftraggebers für jeden einzelnen Speditionsvertrag abgeschlossen, wenn es der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt (sog. Verbotskunde). Sie unterliegt gemäß dem S.schein (SVS) den in der Anlage 1 zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen bezeichneten Bedingungen (Speditionsvertrag; dort auch zum Umfang der Haftung des Spediteurs).




Vorheriger Fachbegriff: Speditionsgeschäft | Nächster Fachbegriff: Speditionsvertrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen