Steuerverbund

ist die gemeinsame Berechtigung verschiedener Gebietskörperschaften an einem Steueraufkommen (z.B. Einkommensteuer, Art. 106 III, VGG).




Vorheriger Fachbegriff: Steuerveranlagung | Nächster Fachbegriff: Steuerverfahren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen