Strafbescheid

konnte nach früherem Recht von Verwaltungsbehörde (z. B. Finanzamt) erlassen werden (z. B. im Steuerrecht und nach PostG). Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Urteil für unzulässig erklärt, weil die rechtsprechende Gewalt den Richtern Vorbehalten ist.




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