Straßengabelung

Vorfahrt. Wenn sich eine Straße vor ihrer Einmündung in eine andere Straße in zwei Äste gabelt, von denen keiner als die alleinige Fortsetzung der bisherigen Straße angesehen werden kann, so liegt im Verhältnis zwischen einem Fahrzeug, das von der Straße aus in den rechten Ast einfährt, und einem aus dem linken Ast entgegenkommenden Fahrzeug kein Vorfahrts-, sondern ein Begegnungsfall vor.




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