Subskription

(lat.), im Verlagswesen u. Buchhandel die Bestellung eines noch nicht lieferbaren Werkes. Zur Vermeidung des wirtschaftlichen Risikos bei der geplanten Neuerscheinung eines Buches werden die Interessenten aufgefordert, das Werk im voraus zu bestellen. Nur wenn genügend Bestellungen eingehen und damit ein genügend hoher Absatz gesichert oder zu erwarten ist, erscheint das Buch. Um den Anreiz zur S. zu erhöhen, ist es üblich, den S.s-Preis niedriger als den endgültigen Verkaufspreis nach Escheinen des Werkes zu bemessen.

ist im Verlagsrecht der Verkauf des Werks durch den Verleger unter dem vorgesehenen Ladenpreis (§ 21 VerlG), insbes. zum Zweck der Einführung.




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