Substantiierung ist die inhaltliche Ausfüllung (z. B. einer Behauptung mit gewissen Einzelheiten, eines Begehrens mit bestimmten Gründen). Lit.: Hansen, Die Substantiierungslast, JuS 1991, 588; Frohn, P., Substantiierungspflicht der Parteien und richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO, JuS 1996, 243; Meyke, R., Darlegen und Beweisen im Zivilprozess, 2. A. 2001
Weitere Begriffe : Rentenauskunft | Rettungsdienst | Haftung des gerichtlichen Sachverständigen |
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