TÜV

Halter von Fahrzeugen mit ei-nein eigenen amtlichen Kennzeichen müssen diese in regelmäßigen Abständen von einem staatlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr untersuchen lassen. Meist wenden sie sich zu diesem Zweck an den Technischen Überwachungsverein, kurz TÜV genannt.
Diese Abkürzung ist deshalb zu einem Synonym für die Hauptuntersuchung geworden, die aber auch bei anderen vergleichbaren Organisationen wie beispielsweise der DEKRA vorgenommen werden kann.
§ 29 Abs. 1 StVZO
Hauptuntersuchung
Die Kosten der Hauptuntersuchung muss der Fahrzeughalter selbst tragen. Führt er oder ein von ihm Beauftragter sein Fahrzeug bei einer der zuständigen Organisationen vor, checkt der Prüfer, ob der Zustand des Fahrzeugs den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Entdeckt er entsprechende Mängel, so muss der Halter sie beheben lassen und danach unter Umständen erneut bei der Prüfstelle erscheinen. Wenn alles in Ordnung ist, bringt der Sachverständige am hinteren amtlichen Nummernschild eine Prüfplakette an, die beweist, dass es keine relevanten technischen Beanstandungen gab. Sie zeigt über dies den Monat an, in dem der Wagen spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. (3; Anlage VIII StVZO

Technischer Uberwachungsverein.

Überwachungsverein, Technischer




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